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US-Behörden wollen mit User-Daten von Google Pornografie bekämpfen


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verfasst von: Oliver Weiss  20|1|2006

 
 
Der Suchmaschinenbetreiber Google soll der US-Regierung Daten über die Suchanfragen seiner Nutzer aushändigen. Ein Bundesgericht in Pennsylvania möchte aus den Daten Rückschlüsse auf die Nutzung pornografischer Webseiten ziehen. Während der Konkurrent Yahoo bereits einwilligte, weigert sich das Google-Management, die Informationen herauszurücken.

 

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Der Suchmaschinenbetreiber Google soll der US-Regierung Daten über die Suchanfragen seiner Nutzer aushändigen. Ein Bundesgericht in Pennsylvania möchte aus den Daten Rückschlüsse auf die Nutzung pornografischer Webseiten ziehen. Während der Konkurrent Yahoo bereits einwilligte, weigert sich das Google-Management, die Informationen zu übergeben, berichtete das Wall Street Journal. Yahoo hat die Zusammenarbeit mit der Regierung bestätigt, betonte aber, dass keine persönlichen Daten von Anwendern übermittelt würden.

Dass Pornografie in den USA durch die Meinungsfreiheit geschützt ist ("Freedom of speech"), entschied der Supreme Court vor zwei Jahren. Eine bittere Niederlage für all jene, die Kindern und Jugendliche per Gesetz vor pornografischen Inhalten im Netz schützen wollten.

Der 1998 in Kraft getretene Child Online Protection Act verlangte, dass der Zugriff auf Sexseiten im Internet nur Erwachsenen erlaubt ist - und zwar nach vorheriger Registrierung oder nach Eingabe von Zugangscodes. Aber das höchste Gericht der USA kassierte das Gesetz und entschied, dass der Schutz von Kindern genauso gut mit Filtersoftware möglich ist.

Doch die Verfechter des Child Online Protection Act geben nicht auf und versuchen, das Gesetz wieder zu aktivieren. Ein Bundesgericht in Pennsylvania hat jetzt von Google die Herausgabe von umfangreichen Statistiken verlangt - unter anderem über sämtliche Suchanfragen, zusammengefasst nach Wochen. Das Gericht hofft offenbar, aus den Daten Rückschlüsse über die Nutzung pornografischer Webseiten ziehen zu können. Diese sollen dann als Argumente für den Child Online Protection Act verwendet werden.

Google hat die Herausgabe der verlangten Daten jedoch abgelehnt. Dies würde die Privatsphäre der Nutzer verletzten, erklärte ein Sprecher des Suchmaschinenbetreibers. Die Anwälte des Suchmaschinenbetreibers argumentieren zudem, dass ein "unverhältnismäßig hoher Aufwand an Entwicklerzeit und -ressourcen" benötigt würde, um die Anforderungen zu erfüllen. Das Justizministerium würde in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen und Googles Recht auf Geschäftsgeheimnisse ignorieren. Man werde sich energisch gegen die Forderung des Gerichts zu Wehr setzen.

Für Google geht es in dem Verfahren auch um die eigene Glaubwürdigkeit. Eine Datenherausgabe könnte dem Image des Unternehmens schweren Schaden zufügen - und Surfer verunsichern oder ihnen schlicht die Augen öffnen. Dass die Analyse der Suchanfragen vielfältige Rückschlüsse über die Anfragenden erlauben, ist unbestritten. Datenschützer haben Google wiederholt wegen der umfangreichen Datensammelaktivitäten kritisiert. So wurde dem Unternehmen vorgeworfen, dass es keine Richtlinien darüber gibt, wie lange erfasste Daten überhaupt gespeichert werden. (idg/oli)






 




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