
Reaktionen auf Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
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| verfasst von: Rudolf Felser | 24|5|2007 | |
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| Gestern haben sich Grüne und der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber naturgemäß kritisch zu dem Thema geäußert. |
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Gestern haben sich die Telekommunikationssprecherin der Grünen, Gabriela Moser, und der Präsident des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT), Berthold Thoma, zum Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zu Wort gemeldet. "Grundsätzlich unterstützen wir natürlich eine sinnvolle Bekämpfung organisierter Kriminalität und des Terrorismus. Kritisch wird es allerdings dann, wenn Maßnahmen zu weit gehen und massiv in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes über die Speicherung von Daten auf Vorrat schießt weit über die Ziele der EU-Richtlinie hinaus", kommentiert etwa Thoma den Gesetzesentwurf. Ziel der Richtlinie sei die Verfolgung von Verbrechen, so der VAT. Die österreichische Lösung sehe jedoch einen Zugriff auf die Daten bereits vor, wenn diese zur Verfolgung von "mit beträchtlicher Strafe bedrohten Handlungen" benötigt werden. Auch sei nicht sichergestellt, dass die Beauskunftung nur aufgrund einer schriftlichen gerichtlichen Anordnung erfolgen dürfe. Durch diese weitgreifende Ausdehnung könnten womöglich auch unbescholtene Bürger ins Visier geraten, befürchtet – nicht nur – der VAT. "Das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit von Telekommunikationsdienstleistungen und die Sicherheit der Privatsphäre darf durch diese Gesetzesnovelle nicht erschüttert werden, da dieses Vertrauen der Motor des Wachstums für die Informationsgesellschaft ist. Tritt das Gesetz tatsächlich so in Kraft, können wir Österreichs Ziel, zu den Top-3 IKT Nationen Europas zu gehören, endgültig begraben", ist Thoma überzeugt und fordert gleichzeitig eine Rücknahme der betreffenden Gesetzes-Passagen. Das fordert auch Moser. "Die geplante Vorratsdatenspeicherung muss entweder entsorgt oder massiv entschärft werden", meint die grüne Telekommunikationssprecherin und fordert den zuständigen Minister Faymann auf, "umgehend einen Runden Tisch zu dieser heiklen Grundrechtsfrage einzuberufen und die Gesetzes-Vorlage zurücknehmen". "Der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geht weit über EU-Mindestforderungen hinaus. Die sachlich fundierten Kritikpunkte der Experten von Kammern und Arge Daten müssen daher schleunigst berücksichtigt werden", präzisiert sie. Minister Faymann habe nun gemeinsam mit den Betroffenen aus Konsumenten-Interessensvertretungen, Datenschutzkommission und Wirtschaft eine Expertenrunde einzuberufen und den Gesetzesentwurf neu zu gestalten. "Die Handschrift des Überwachungsstaats hat zu verschwinden, die Kostenfragen dürfen nicht auf Wirtschaft oder Konsumenten abgeladen werden und die Grundrechte müssen gewahrt werden", findet die Sprecherin klare Worte. Das sieht auch der VAT so: In ihrer derzeitigen Form führe die Gesetzesnovelle zu noch nicht abschätzbarem organisatorischen und finanziellen Mehraufwand bei den alternativen Betreibern. "Nicht nur für die erhöhten Kosten der Speicherung, auch für die Finanzierung der nötigen Investitionen in die Sicherheit der Systeme oder die Einrichtung von Schnittstellen sollen die Betreiber in die eigene Tasche greifen", zeigt Thoma wenig Verständnis. Der VAT fordere daher eine klare gesetzliche Regelung, dass die gesamten Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden. "Die Bekämpfung von Kriminalität und Verbrechen ist eine hoheitliche Aufgabe. Wir lehnen es daher strikt ab, dass der Staat sich seiner Verantwortung entzieht und die gesamte Finanzierung auf die Betreiber umwälzt, obwohl dem bereits ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes entgegensteht. Weder gegenüber den Bürgern noch gegenüber den Betreibern ist daher die Verhältnismäßigkeit gewahrt", mahnt der VAT-Präsident. (rnf) |
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