
Neue Frequenzen für schnelle Mobilfunkdienste
Textgröße: ![]() |
||
| verfasst von: Oliver Weiss | 28|7|2009 | |
|
|
||
| Laut Gesetzesnovelle des EU-Ministerrates wird das bisher nur für GSM nutzbare 900-MHz-Band auch für schnellere Mobilfunktechnologien geöffnet. |
||
![]() |
Weg frei für eine neue Generation von Mobilfunkdiensten in Europa: Die 27 EU-Mitgliedstaaten haben grünes Licht für modernisierten Vorschriften für die Nutzung von Frequenzen gegeben. EU-Telekomkommissarin Viviane Reding begrüßte die Einigung zur überarbeiteten GSM-Richtlinie: "Die GSM-Norm stammt aus Europa und war ein großer europäischer Erfolg. Mit der Aktualisierung der GSM-Richtlinie ebnet die EU den Weg für eine neue Generation von Diensten und Technologien, bei denen Europa die weltweite Führung übernehmen kann." Die ursprüngliche Regel reserviert einen Teil des 900-MHz-Bands für GSM-Netzzugangssysteme wie beispielsweise Mobiltelefone. Die neugefasste Richtlinie erlaubt nun die Nutzung des 900-MHz-Bands auch für die Bereitstellung schnellerer europaweiter Dienste wie mobiles Internet. Klassische GSM-Dienste werden weiter laufen. Mit der Reform werden Einsparungen der Branche von bis zu 1,6 Milliarden Euro erwartet. Die Nutzung des 900-MHz-Bandes für UMTS senkt potenziell die Kosten für den Ausbau, da weniger Funkmasten eine größere Fläche versorgen können. Die neue Flexibilität soll einen stärkeren Wettbewerb auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt fördern und zu einer schnelleren und größeren Verbreitung drahtloser Breitbanddienste beitragen, die als eine der Triebfedern des Wirtschaftsaufschwungs gelten. Die Kommission hatte die Überarbeitung der GSM-Richtlinie parallel zur Reform des für die Telekommunikation geltenden EU-Rechtsrahmens vorgeschlagen. Die neugefasste GSM-Richtlinie ist die erste von mehreren wichtigen Richtlinien im Telekommunikationssektor, über die verhandelt wurde. Der Kommissionsvorschlag sah vor, die bislang nur der Mobiltelefonie zugewiesenen Funkfrequenzen auch für andere, hochmoderne Technologien zu öffnen, und zwar zunächst für Breitband-Mobilfunkdienste der 3. Generation (3G) und für UMTS. Die neuen Vorschriften erleichtern auch die Anpassung von Frequenzzuweisungen im 900-MHz-Band, so dass demnächst selbst Hochgeschwindigkeits-Breitbandtechnologien der 4. Generation (LTE) eingeführt werden können. Die geänderte Richtlinie wird voraussichtlich im kommenden Oktober in Kraft treten. |
|
|
|
|
|









