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Deutschland: Überwachungsstaat auf Kosten der Netzbetreiber


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verfasst von: Oliver Weiss  16|8|2004

 
 
Für Zündstoff in der TK-Branche sorgt der neue Entwurf für die Telekommunikations-Überwachungsverordnung des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Anbieter von TK-Diensten sollen zum Abhören sämtlicher TK-Kennungen verpflichtet werden. Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern bis hin zu kompletten Funkzellen oder Public WLAN-Hotspots reichen. Die Kosten sollen die Anbieter tragen.

 

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Für aktuellen Zündstoff in der TK-Branche sorgt der neue Entwurf für die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Den aktuellen Trends der technischen Entwicklung folgend sollen die Anbieter von TK-Diensten zum Abhören sämtlicher TK-Kennungen verpflichtet werden. Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis hin zu kompletten Funkzellen oder Public WLAN-Hotspots reichen.

ÜBERWACHUNGSSTAAT AUF KOSTEN DER NETZBETREIBER
Außerdem will das Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts die Auslandsüberwachung ausweiten. Das Ministerium folgt damit weiter der Strategie, Kosten und Aufwand für den "Highttech-Überwachungsstaat" auf die Dienstebetreiber abzuwälzen. Sowohl der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) wie auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) kritisieren den neuen TKÜV-Entwurf massiv. Das Bundesministerium versuche, alle Betreiber dazu zu verpflichten, präventiv auch zukünftige Dienste abhörfähig zu entwickeln. "Die überarbeitete geplante Verordnung bedeutet wieder viel an Ungemach, Mühen und Kosten für die betroffenen Unternehmen", so Bitkom.

Experten kritisieren, dass einerseits die ohnehin seit mehreren Jahren wirtschaftlich angeschlagene TK-Branche mit neuen Kosten belastet, andererseits der Datenschutz zunehmend ausgehebelt wird. "Während der TKÜV-Entwurf jetzt praktisch Betreiber von Internet-Zugängen dazu verpflichtet, auch IP-Adressen überwachbar zu machen, lässt er eine genaue Prozessbeschreibung der formalen Beauftragung eines Lauschangriffs vermissen. Genauso wenig geht er auf eine konkrete Übernahme der Kosten einer Abhörmaßnahme ein", kritisiert Michael Sander, Geschäftsführer von Terra Consulting Partners.

PRÄZISE LOKALISIERUNG DES STANDORTES
Besonders betroffen von den neuen Anforderungen seien neben den Internet Providern auch die Mobilfunkanbieter. Bisher habe sich die behördliche Seite begnügt, festzustellen, in welcher Mobilfunkzelle sich ein Mobiltelefon aufhalte, aber nun fordere man über Triangulation eine präzise Lokalisierung des Standortes. Solche Daten würden aber heute von den Mobilfunknetzbetreibern gar nicht ausgewertet werden, erläutert Sander, da sie "sehr tief im Netz" verborgen sind und es keine Standardschnittstellen für die Datenbeschaffung gibt.

Die Methode der Triangulation basiert auf der Messung von Laufzeitunterschieden, bei der die Fehlerquelle extrem hoch, weil immer drei Zellen benötigt werden und es keinerlei Störeinflüsse oder Reflektionen geben darf. Sander warnt davor, den Aufwand für die Netzbetreiber und Anbieter immer weiter durch staatliche Forderungen zu erhöhen. "Statt die ITK-Branche endlich wieder als Zukunftsbranche auch für Deutschland zu begreifen, schnürt man sie mit Vorlagen wie dem neuen TKÜV-Entwurf immer weiter ein. Die Pläne der Ministerien und Behörden gehen hier längst an der Realität der deutschen ITK-Branche vorbei", stellt Sander fest. (pte)






 




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