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12.12.2012 Rudolf Felser/apa

EU genehmigt Übernahme Drei /Orange unter Auflagen

Die EU-Kommission hat die Übernahme der heimischen Orange-Mobilfunksparte durch "3" (Hutchison 3G) unter Auflagen genehmigt. So muss H3G Frequenzrechte an einen möglichen künftigen neuen Marktteilnehmer verkaufen.

Die EU-Kommission hat die Übernahme der österreichischen Orange-Mobilfunksparte durch Hutchison 3G unter Auflagen genehmigt.

Die EU-Kommission hat die Übernahme der österreichischen Orange-Mobilfunksparte durch Hutchison 3G unter Auflagen genehmigt.

© APA

In Anbetracht dieser Verpflichtungsangebote sei die Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Hutchison habe weitere Verpflichtungen vorgeschlagen, um die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen, teilte die EU-Behörde mit.
Die Kommission hatte befürchtet, dass die Übernahme zu höheren Endkunden-Preisen und weniger Wettbewerb führen würde. "Die von H3G vorgeschlagenen Verpflichtungen bieten Gewähr dafür, dass der Wettbewerb gewahrt wird, sodass die österreichischen Verbraucher weiterhin von Innovationen und fairen Preisen profitieren können", erklärte EU-Wettbewerbskommissar Almunia.

"H3G wird Frequenzrechte und zusätzliche Rechte an ein Unternehmen veräußern, das künftig auf dem österreichischen Mobilfunkmarkt tätig werden will. Der potenzielle neue Mobilfunknetzbetreiber wird nicht nur Frequenzrechte von H3G, sondern auch zusätzliche Frequenzrechte auf einer von der österreichischen Telekomregulierungsbehörde RTR durchgeführten Versteigerung im Jahr 2013 erwerben können", erklärte die EU-Kommission. Die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH werde Frequenzrechte für einen neuen Marktteilnehmer reservieren, damit dieser ein Netz für Mobilfunkdienste in Österreich aufbauen könne. Dieser Marktteilnehmer werde Vorzugsbedingungen für den Kauf von Sendestationen für den Aufbau seines Netzes erhalten. (apa)

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